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Belege und NAV-Meldung in Ungarn

Was ein ungarischer Salon seit September 2026 der NAV zu Belegen melden muss, was Slotora heute dafür tut und was kommt.

Seit dem 1. September 2026 muss jedes Unternehmen in Ungarn, das am Computer erstellte oder handgeschriebene Belege ausgibt, der ungarischen Steuerbehörde NAV innerhalb von drei Kalendertagen die Tagessummen melden — viele nennen das den E-Beleg (e-nyugta). Laut NAV werden dafür vor dem 1. Januar 2027 keine Bußgelder verhängt.

Ist Slotora mit dem ungarischen E-Beleg kompatibel?

Noch nicht — und wir sagen es erst, wenn es stimmt. Slotora stellt heute keine Belege aus, also gibt es für dich noch nichts zu melden. Wir bauen die Verbindung zum Belegsystem der NAV und sagen dir in der App Bescheid, sobald sie fertig ist.

Was du bis dahin tun kannst

  • Gib statt eines Belegs eine Rechnung. Verbinde unter Rechnungen dein Számlázz.hu- oder Billingo-Konto, dann stellt dein Rechnungsprogramm für jeden bezahlten Termin eine Rechnung aus — automatisch, wenn du „Rechnungen automatisch ausstellen“ anhakst, oder mit „Rechnung ausstellen“ am Termin. Eine Rechnung darf immer statt eines Belegs ausgegeben werden, und dein Rechnungsprogramm meldet sie selbst an die NAV.
  • Oder nutze die kostenlose Cloud-Kassen-App der NAV (felhőalapú e-pénztárgép): Mit ihr ausgegebene Belege müssen nicht gesondert gemeldet werden.
  • Belege aus einem gedruckten Quittungsblock meldest du selbst im KOBAK-Portal der NAV.

Wen das betrifft

In Ungarn registrierte Unternehmen. Ein Salon in einem anderen Land muss hier nichts tun.

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