Ratgeber · Österreich
Registrierkassenpflicht in Österreich: Gastronomie und Reservierungssystem
In Österreich hat fast jedes Wirtshaus seine Registrierkasse, mit Signatur, Startbeleg und dem Eintrag in FinanzOnline. Wer dazu ein Reservierungssystem einführt, fragt zu Recht, ob es in dieselbe Pflicht hineinfällt. Hier steht, was die Registrierkasse leisten muss — und was eine Reservierung davon unterscheidet.
Veröffentlicht am · Ein praktischer Ratgeber, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Die Registrierkassenpflicht kurz erklärt
Ein Betrieb in Österreich braucht eine Registrierkasse, wenn er zwei Grenzen überschreitet: einen bestimmten Jahresumsatz je Betrieb und einen bestimmten Betrag an Barumsätzen im Jahr. Erst wenn beide überschritten sind, entsteht die Pflicht. Die aktuellen Beträge nennt das Unternehmensserviceportal des Bundes; wir wiederholen sie hier nicht, damit keine veraltete Zahl auf dieser Seite steht.
Die Pflicht beginnt nicht sofort, sondern mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen überschritten wurden. Das Beispiel des Unternehmensserviceportals: Wer monatlich voranmeldet und die Grenzen im Februar überschreitet, braucht die Registrierkasse ab dem 1. Juni.
Wichtig für die Gastronomie: Als Barumsatz gilt nicht nur das Bargeld. Auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte vor Ort zählt dazu. Nicht dazu gehören dagegen Überweisungen per Online-Banking, PayPal und Einziehungsaufträge. Die Belegerteilungspflicht schließlich ist unabhängig von der Kassenpflicht: Sie gilt ab dem ersten Barumsatz, auch in einem Betrieb ohne Registrierkassenpflicht.
Signatur, Startbeleg und FinanzOnline
Die technischen Regeln stehen in der Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV. Jede Registrierkasse braucht einen Manipulationsschutz: eine Sicherheitseinrichtung mit einer Signatur- oder Siegelerstellungseinheit, eine Kassenidentifikationsnummer und ein Datenerfassungsprotokoll. Die Barumsätze werden zu einer geschlossenen Kette verbunden; wer nachträglich etwas verändert, unterbricht diese Kette, und das ist erkennbar.
Der Beleg, den Ihr Gast bekommt, nennt unter anderem den Namen des Unternehmens, eine fortlaufende Nummer, Datum und Uhrzeit, Menge und Bezeichnung der Speisen und Getränke, den Betrag nach Steuersätzen, die Kassenidentifikationsnummer und einen maschinenlesbaren Code. Er darf auch elektronisch kommen, per E-Mail oder zum Herunterladen, wenn er mit der Zahlung über die Kasse erstellt und signiert wird und den Gast tatsächlich erreicht. Eine Durchschrift oder elektronische Speicherung bewahrt der Betrieb sieben Jahre auf.
Zur Inbetriebnahme gehören die Anmeldung über FinanzOnline und die Prüfung des Startbelegs; das Unternehmensserviceportal nennt beides. Wie das bei Ihrer Kasse im Einzelnen geht, zeigt Ihnen Ihr Kassenanbieter, und die Wirtschaftskammer hat dazu eigene Anleitungen.
Was nicht in die Registrierkasse gehört
In die Registrierkasse gehört der Barumsatz: das, was ein Gast im Lokal bar oder mit Karte bezahlt. Eine Tischreservierung ist kein Barumsatz. Wenn die Familie Huber für Sonntagmittag einen Tisch für sechs reserviert, wird weder etwas geliefert noch bezahlt; es wird ein Platz für einen bestimmten Zeitpunkt festgehalten. Erst am Sonntag, wenn das Essen kommt und bezahlt wird, entsteht der Vorgang, der in die Kasse und auf den Beleg gehört.
Ebenso wenig gehören die Dinge in die Kasse, die mit dem Umsatz nichts zu tun haben: der Name des Gastes, die Allergie, die er am Telefon genannt hat, der Wunsch nach dem Fensterplatz, die Zahl der Kinderstühle. Das sind Informationen für den Service, und sie gehören dorthin, wo der Service sie vor dem Abend liest.
Bekommt Ihr Betrieb Geld auf anderem Weg, etwa per Überweisung für eine große Feier, ist das nach der WKO-Beschreibung kein Barumsatz. Wie solche Beträge verbucht werden, besprechen Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Heuriger und Buschenschank
Für Buschenschanken gibt es eine eigene Erleichterung: Umsätze, die innerhalb von 14 Öffnungstagen im Kalenderjahr und bis zu einer Umsatzgrenze erzielt werden, sind nach dem Unternehmensserviceportal von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Ähnliche Erleichterungen gibt es für Umsätze im Freien, die sogenannte Kalte-Hände-Regelung, für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten und für Kantinen gemeinnütziger Vereine.
Für einen Heurigen, der länger ausg'steckt hat, gilt diese Erleichterung nicht; für ihn zählen die beiden Umsatzgrenzen wie für jedes Wirtshaus. Die Belegerteilungspflicht gilt ohnehin ab dem ersten Barumsatz. Für die Reservierung ändert das nichts: Die Wandergruppe, die für Samstag einen Tisch will, ist am Telefon ein Name und eine Uhrzeit, keine Zahlung.
Wie man im Heurigen Plätze vergibt und freihält, Tafeln plant und die Ausg'steckt-Termine bekannt macht, steht in unserem Ratgeber für Heurigen-Reservierungen.
Was Slotora vom Anruf bis zur Rechnung tut
Das Buch weiß, wer kommt, um wie viel Uhr, mit wie vielen Personen und an welchen Tisch. In Slotora steht dieses Buch im selben System wie die Bestellung am Tisch, der Küchenmonitor und die Rechnung.
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Die Reservierung
Gäste buchen auf Ihrer eigenen Buchungsseite, oder Ihr Team trägt den Anruf am Empfang ein. Der Stammtisch steht einmal eingetragen jede Woche im Buch. Für große Tische oder Feiertage verlangen Sie nach Ihren Regeln eine Anzahlung oder eine Kartengarantie, über Ihr eigenes Stripe-Konto, sobald Sie es verbunden haben.
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Die Öffnungstage
Feiertage und einzelne Tage mit anderen Zeiten legen Sie als Sondertage an: geschlossen oder mit bis zu drei Öffnungszeiten. An diesem Datum folgen Online-Reservierung und Empfang den Sondertagen, die übrige Woche bleibt, wie sie ist.
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Der Abend
Wer ohne Reservierung kommt, bekommt mit einem Tipp den passenden freien Tisch. Am Tisch schickt der Service die Bestellung in Runden an die Küche, und die Rechnung lässt sich nach Platz oder zu gleichen Teilen teilen.
Registrierkasse und Reservierung: kurze Antworten
Gilt eine Kartenzahlung als Barumsatz?
Ja, wenn sie vor Ort erfolgt: Die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte im Lokal zählt nach der Wirtschaftskammer zu den Barumsätzen. Überweisungen per Online-Banking, PayPal und Einziehungsaufträge zählen nicht dazu.
Muss eine Reservierung in die Registrierkasse?
Eine Reservierung ohne Zahlung ist kein Barumsatz: Es wird nichts bezahlt. In die Kasse gehört, was der Gast am Tisch bezahlt. Für Sonderfälle in Ihrem Betrieb ist Ihre Steuerberatung zuständig.
Was tut Slotora am Abend?
Es führt die Reservierungen, den Tischplan und die Warteliste, und im selben System nimmt der Service die Bestellung am Tisch auf; der Küchenmonitor zeigt sie innerhalb von 5 Sekunden.
Was kostet Slotora in Österreich?
Denselben festen Monatspreis pro Standort wie in Deutschland, ohne Provision pro Reservierung. Die Einzelheiten stehen auf der Preisseite.
Quellen (geprüft am 24. Oktober 2026)
Die eigene Buchungsseite · Sonderöffnungszeiten · Warteliste und Laufkundschaft · Slotora in Österreich · Anzahlung und Kartengarantie · Preise
Deutschland: KassenSichV, TSE und Reservierung · Alle Ratgeber