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Ratgeber · Kasse und TSE

Kassensicherungsverordnung und Tischreservierung im Restaurant: was eine TSE braucht

Wer in Deutschland ein Restaurant führt, hat die Technische Sicherheitseinrichtung längst im Alltag: in der Kasse, auf jedem Beleg, in der Meldung an das Finanzamt. Mit einem neuen Reservierungssystem kommt die Frage zurück, ob auch dieses System unter die Kassensicherungsverordnung fällt. Dieser Ratgeber trennt die beiden Dinge sauber.

Veröffentlicht am · Ein praktischer Ratgeber, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

§ 146a AO in vier Sätzen

Die Grundregel steht in § 146a der Abgabenordnung. Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfasst, muss jeden Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Das System und seine digitalen Aufzeichnungen sind durch eine technische Sicherheitseinrichtung zu schützen, die aus drei Teilen besteht: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Diese Einrichtung ist die TSE, und ihr Zertifikat stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aus.

Der zweite Absatz ist der, den Ihre Gäste bemerken: die Belegausgabepflicht. Zu jedem Geschäftsvorfall gehört ein Beleg, in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang, für den Gast. Befreien kann das Finanzamt davon nur auf Antrag, bei Verkäufen an eine Vielzahl nicht bekannter Personen, und nur widerruflich. Der vierte Absatz verlangt die Mitteilung an das Finanzamt: Art der Sicherheitseinrichtung, Art und Zahl der Systeme, Seriennummern, Datum der Anschaffung und der Außerbetriebnahme — innerhalb eines Monats.

Was ein Beleg mindestens enthalten muss, regelt § 6 der Kassensicherungsverordnung: Name und Anschrift des Betriebs, Datum mit Beginn und Ende des Vorgangs, Menge und Art der Leistung, eine Transaktionsnummer, Entgelt und Steuerbetrag mit Steuersatz, die Seriennummern von Kasse und TSE sowie Prüfwert und Signaturzähler. Lesbar ohne Hilfsmittel, über einen QR-Code oder als elektronische Rechnung.

Was ein elektronisches Aufzeichnungssystem ist

Die Verordnung sagt es in ihrem ersten Paragrafen ausdrücklich: Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen. Ausgenommen sind unter anderem Fahrscheinautomaten, elektronische Buchhaltungsprogramme, Waren- und Dienstleistungsautomaten, Geldautomaten sowie Geld- und Warenspielgeräte. Seit einer Änderung gehören auch Taxameter und Wegstreckenzähler dazu.

Für ein Restaurant heißt das in der Praxis: Das Gerät oder die Software, mit der Sie Verkäufe erfassen und abrechnen, ist das Aufzeichnungssystem. Das kann eine klassische Registrierkasse sein, ein Kassensystem auf dem Tablet oder eine Lösung mit mehreren Bedienergeräten. Entscheidend ist die Funktion, nicht die Form des Geräts.

Eine Reservierung ist kein Umsatz

Ein Gast ruft an und möchte am Samstag um 19:30 Uhr einen Tisch für vier. In diesem Moment wird nichts geliefert, nichts geleistet und nichts bezahlt. Ein Tisch wird für einen Abend vorgemerkt, mehr nicht. Ein Reservierungssystem verwaltet genau das: Namen, Uhrzeiten, Personenzahlen, Tische, Notizen, Absagen und das Nichterscheinen.

Der Verkauf beginnt, wenn der Gast am Abend da ist und bestellt. Ab diesem Punkt geht es um Geschäftsvorfälle: was bestellt und bezahlt wird, und der Beleg dazu. Auf der einen Seite stehen der Tisch und der Gast, auf der anderen der Umsatz.

Wo genau diese Grenze in Ihrem Betrieb verläuft, hängt davon ab, was Ihre Systeme tun. Zahlt ein Gast schon bei der Reservierung, etwa eine Anzahlung für Silvester, fließt Geld; wie dieser Vorgang aufzuzeichnen ist, klärt im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Was Slotora am Abend tut

Slotora ist das Reservierungsbuch, der Tischplan und die Gästekartei Ihres Restaurants — und im selben System die Bestellung am Tisch, der Küchenmonitor und die Rechnung.

  • Ihre Gäste reservieren auf Ihrer eigenen Buchungsseite: Personenzahl, Tag, Bereich und Uhrzeit wählen, und mit einem Link die Reservierung selbst ändern oder absagen, ohne Konto.
  • Telefonische Reservierungen trägt Ihr Team am Empfang ein, mit den wirklich freien Zeiten; ein Stammgast wird über Namen oder Telefonnummer gefunden.
  • Jeder Gast hat eine Karte mit seinen Besuchen, seinen späten Absagen und seinem Nichterscheinen — gezählt und bei seiner nächsten Reservierung angezeigt.
  • Die Auswertungen zeigen Gäste pro Abend, Auslastung der Stühle, Tischwechsel und die Herkunft der Online-Reservierungen.
  • Der Service schickt die Bestellung in Runden vom Tisch an die Küche; der Küchenmonitor zeigt sie innerhalb von 5 Sekunden, und die Rechnung lässt sich nach Gericht, nach Platz oder zu gleichen Teilen teilen.
  • Für große Tische, Feiertage oder Veranstaltungen verlangen Sie nach Ihren Regeln eine Anzahlung oder eine Kartengarantie, über Ihr eigenes Stripe-Konto, sobald Sie es verbunden haben.

Fragen an jedes Kassensystem

Wenn Sie ein Kassensystem auswählen oder wechseln, fragen Sie den Anbieter nach dem Zertifikat der verwendeten TSE, nach der Mitteilung an das Finanzamt nach § 146a Absatz 4 und danach, wie der Beleg die Angaben aus § 6 der Verordnung enthält. Diese Fragen gehören an den Anbieter, und die Antworten an Ihre Steuerberatung.

Österreich: die Registrierkasse nach der RKSV

In Österreich gilt ein eigenes System: die Registrierkassenpflicht nach der Bundesabgabenordnung und die Registrierkassensicherheitsverordnung, kurz RKSV, mit einer Signaturerstellungseinheit und der Registrierung in FinanzOnline. Das ist keine Übersetzung der deutschen TSE, sondern eine eigene Pflicht mit eigenen Grenzen und eigenen Erleichterungen, etwa für Buschenschanken. Alles Weitere steht in unserem Ratgeber zur Registrierkasse in Österreich.

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KassenSichV und Reservierung: kurze Antworten

Braucht ein Reservierungssystem eine TSE?

Die KassenSichV nennt als elektronische Aufzeichnungssysteme Kassensysteme und Registrierkassen, und entscheidend ist die Funktion, nicht die Form des Geräts. Welche Ihrer Systeme Geschäftsvorfälle erfassen, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

Was muss ich dem Finanzamt melden?

Die Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO betrifft elektronische Aufzeichnungssysteme mit Sicherheitseinrichtung: Art der Sicherheitseinrichtung, Art und Zahl der Systeme, Seriennummern, Anschaffung und Außerbetriebnahme, innerhalb eines Monats. Was in Ihrem Betrieb dazugehört, sagt Ihre Steuerberatung.

Was kostet Slotora?

Einen festen Monatspreis pro Standort, ohne Provision pro Reservierung oder pro Gast. Die Einzelheiten stehen auf der Preisseite.

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