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Ratgeber · Allergene

Allergenkennzeichnung im Restaurant: die 14 Allergene auf der Speisekarte

„Ist in der Kürbissuppe Sellerie?“ Auf diese Frage muss jede Servicekraft eine richtige Antwort geben können, auch die Aushilfe am Samstag. Dieser Ratgeber erklärt, was die Allergenkennzeichnung in Deutschland und Österreich verlangt, und wie die Allergie eines Gastes vom ersten Anruf bis an den Pass kommt.

Veröffentlicht am · Ein praktischer Ratgeber, keine Rechtsberatung.

Die 14 Allergene, LMIV und LMIDV

Welche Zutaten als Allergene gelten, steht im Anhang II der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung, der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV. Es sind vierzehn Gruppen: glutenhaltiges Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste und Hafer; Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Soja; Milch einschließlich Laktose; Schalenfrüchte, also Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse; Sellerie; Senf; Sesam; Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 Milligramm je Kilogramm oder Liter; Lupinen; Weichtiere.

Artikel 44 der Verordnung macht die Angabe dieser Allergene auch für Lebensmittel zur Pflicht, die nicht vorverpackt abgegeben werden — also für alles, was ein Restaurant serviert. Wie die Information den Gast erreicht, überlässt die Verordnung den Mitgliedstaaten. In Deutschland regelt das die Lebensmittelinformations- Durchführungsverordnung, kurz LMIDV, in ihrem § 4.

Schriftlich oder mündlich

Die LMIDV lässt zwei Wege zu. Der schriftliche: Die Allergene stehen gut sichtbar, deutlich und gut lesbar auf der Speise- und Getränkekarte, auf einem Schild am Lebensmittel, in einem Aushang oder in einer anderen schriftlichen oder elektronischen Information, die der Gast direkt und leicht erreicht. Auf der Speisekarte sind Fußnoten erlaubt, wenn bei der Bezeichnung des Gerichts deutlich auf sie hingewiesen wird — die bekannten Buchstaben oder Zahlen neben dem Gericht mit der Legende am Ende der Karte.

Der mündliche: Der Wirt oder eine ausreichend unterrichtete Person gibt die Auskunft auf Nachfrage, unverzüglich und vor der Bestellung. Dafür muss eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung über die Allergene jedes Gerichts vorliegen, die der Lebensmittelüberwachung und auf Nachfrage auch dem Gast zugänglich ist, und auf der Karte oder in einem Aushang muss deutlich stehen, dass die Information mündlich gegeben wird und die Aufzeichnung eingesehen werden kann.

In der Praxis ist die Aufzeichnung in beiden Fällen der Kern. Wer sie bei jedem Kartenwechsel pflegt, hat die schriftliche Karte schnell erstellt und die mündliche Auskunft sicher; wer sie vergisst, hat beides nicht.

Drei Gewohnheiten machen die Aufzeichnung verlässlich. Erstens: Die Allergene werden aus dem Rezept abgeleitet, nicht aus dem Gedächtnis — dazu gehören auch die fertigen Produkte, die in einem Gericht stecken, vom Fond bis zur Brühe, deren Zutatenliste auf der Verpackung steht. Zweitens: Wechselt ein Lieferant oder ein Produkt, wird die Aufzeichnung am selben Tag geändert, nicht beim nächsten Kartenwechsel. Drittens: Tagesgerichte und Empfehlungen von der Tafel bekommen ihre Allergene genauso wie die Gerichte der festen Karte, denn gerade bei ihnen fragt der Gast am häufigsten nach, und gerade bei ihnen weiß der Service am wenigsten.

Österreich: die Allergeninformationsverordnung

In Österreich gilt die Allergeninformationsverordnung. Nach der Darstellung der Wirtschaftskammer kann ein Betrieb schriftlich informieren, mit Buchstabencodes oder Kurzbezeichnungen und einer Legende an gut sichtbarer Stelle, oder mündlich. Für die mündliche Information muss immer eine geschulte Person im Lokal sein, und Speisekarte oder Aushang weisen darauf hin. Beides lässt sich mischen: die Standardgerichte schriftlich, die Tagesgerichte mündlich.

In jedem Fall braucht es eine schriftliche Dokumentation, elektronisch oder handschriftlich, aus der die verwendeten Zutaten hervorgehen; Mengen und Rezepte verlangt sie nicht. Einen Schulungsnachweis braucht nur, wer mündlich informiert.

Die Allergie bei der Reservierung

Die Speisekarte beantwortet die Frage, was in einem Gericht ist. Die Reservierung beantwortet eine andere: Wer am Tisch hat eine Allergie? Wenn ein Gast am Telefon sagt, dass seine Tochter keine Nüsse verträgt, ist diese Information am Abend genau so viel wert wie der Weg, den sie bis zum Service nimmt.

In Slotora schreibt Ihr Team die Allergie bei der telefonischen Reservierung in die Notiz. Auf der Buchungsseite gibt es kein eigenes Allergiefeld, aber eine freiwillige Notiz an das Restaurant, deren Hinweis Allergien ausdrücklich nennt. Ausführlich behandelt das unser Ratgeber Allergien bei der Reservierung.

Bei Gesellschaften lohnt sich ein eigener Schritt: Lassen Sie sich von der Person, die reserviert, eine Woche vorher die Allergien und Unverträglichkeiten der einzelnen Gäste nennen, mit Namen. Dann kann die Küche das Menü planen, statt am Abend für drei Gäste zu improvisieren.

Gästekartei, Briefing und Küche

  1. Auf der Gästekarte

    Eine Allergie, die zu einem Stammgast gehört, trägt Ihr Team auf seiner Gästekarte ein. Von da an erscheint sie als Hinweis an jeder Reservierung dieses Gastes.

  2. Im Briefing

    Vor dem Service listet das Briefing die Gäste des Abends, auf deren Karte eine Allergie steht, neben den großen Tischen und den Erstbesuchen.

  3. Bei der Bestellung

    Der Service schickt die Bestellung mit dem Allergiehinweis am Gericht in die Küche und sieht vor dem Absenden noch einmal die Allergien von der Gästekarte.

  4. Auf der Speisekarte

    Bei jedem Gericht und jeder Option steht, welche der 14 Allergene es enthält, als feste Liste und nicht als Freitext. Vegan und vegetarisch sind eigene Markierungen.

  • Die gedruckte Karte und den Aushang gestalten Sie wie bisher; Slotora hält die Angaben je Gericht an einer Stelle aktuell.
  • Ob eine Speise für einen bestimmten Gast sicher ist, entscheidet die Küche: Kreuzkontakt in Fritteuse und Pfanne steht in keiner Liste.

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Allergenkennzeichnung: kurze Antworten

Muss ich die Allergene auf die Speisekarte schreiben?

In Deutschland nicht zwingend: Nach § 4 LMIDV dürfen Sie auch mündlich informieren, wenn eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung vorliegt und auf der Karte oder per Aushang darauf hingewiesen wird.

Darf ich die Allergene mit Zahlen oder Buchstaben kennzeichnen?

Ja. Fußnoten sind auf Speisekarten erlaubt, wenn bei der Bezeichnung des Gerichts deutlich darauf hingewiesen wird und die Legende gut lesbar ist.

Gehören Sulfite im Wein dazu?

Ja, Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 Milligramm je Kilogramm oder Liter sind eine der 14 Gruppen, also auch auf der Getränkekarte.

Gilt das auch für Tagesgerichte?

Ja, für jedes Gericht, das Sie abgeben. In Österreich beschreibt die Wirtschaftskammer ausdrücklich die Mischung: Standardgerichte schriftlich, Tagesgerichte mündlich.

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