Dein Impressum auf der Buchungsseite
Warum deine Buchungsseite in Deutschland und Österreich deine eigenen Anbieterangaben braucht, was ins Formular gehört und warum das Telefon Pflicht ist.
Deine Kundinnen schließen ihren Vertrag mit dir, nicht mit Slotora. Deshalb bekommt deine Buchungsseite ein eigenes Impressum mit deinen Unternehmensangaben, verlinkt ganz unten auf der Seite. Auf dieser Seite steht außerdem, dass Slotora nur die Buchungssoftware bereitstellt, mit einem Link zum Impressum von Slotora.
Wo du es ausfüllst
In den „Einstellungen“ unter „Deine Unternehmensangaben (Impressum)“. Veröffentlicht wird erst, was du dort gespeichert hast – vorher erscheint nichts, auch nicht der Name, den du für unsere Rechnungen an dich hinterlegt hast. Nach dem Speichern führt „Veröffentlichte Seite ansehen“ direkt zu deinem Impressum.
Pflichtangaben in Deutschland und Österreich
- „Name laut Register bzw. vollständiger Name“ – als Einzelunternehmerin dein voller Name. Es ist derselbe Name wie auf unseren Rechnungen an dich.
- Die Anschrift deiner Niederlassung, oder ein Häkchen bei „Wie die Adresse auf meiner Buchungsseite“.
- Eine E-Mail-Adresse, unter der du auch antwortest.
- Eine Telefonnummer. Fürs Impressum allein wäre sie nicht zwingend, aber die Widerrufsbelehrung, die deine Kundinnen bekommen, muss sie nennen.
- „Vertreten durch“, wenn dein Unternehmen eine Gesellschaft ist, etwa GmbH, UG, KG oder in Österreich OG.
- Register und Registernummer, wenn du eingetragen bist – zum Beispiel HRB 123456 beim Amtsgericht München oder FN 123456 a beim Handelsgericht Wien.
Was dazukommen kann
- Die Rechtsform, zum Beispiel Einzelunternehmen, e.K., GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), in Österreich etwa e.U.
- Deine USt-IdNr. bzw. UID-Nummer, falls du eine hast. Als Kleinunternehmerin lässt du das Feld leer.
- Unter „Wenn dein Gewerbe reglementiert ist“: Aufsichtsbehörde, Kammer oder Berufsverband, Berufsbezeichnung und wo die berufsrechtlichen Regeln stehen. Das betrifft Österreich und in Deutschland erlaubnis- oder kammerpflichtige Gewerbe.
Solange etwas fehlt
In Deutschland und Österreich nimmt deine Buchungsseite keine Online-Buchungen an, solange eine Pflichtangabe fehlt. Die Seite verschwindet dabei nicht: Name, Ort und Kontakt bleiben sichtbar, nur das Buchungsformular fehlt, und deine Kundinnen lesen „Online-Buchung bald verfügbar“. Du selbst siehst auf deiner Seite, was noch fehlt, und kommst mit „Angaben ergänzen“ direkt zum Formular. Sobald alles drin ist, nimmt die Seite sofort wieder Buchungen an.
Was Slotora prüft – und was nicht
Slotora prüft, ob die Pflichtfelder ausgefüllt sind und die E-Mail-Adresse eine ist. Ob deine Angaben vollständig und richtig für dein Gewerbe sind – etwa ob du eine Kammer nennen musst –, kann Slotora nicht beurteilen. Das weiß deine Kammer oder deine Steuerberatung. Widerruf und Anzahlung
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