Stuhlmiete oder Anstellung: was das für deine Buchungssoftware heißt
In vielen Salons arbeiten zwei Arten von Kolleginnen nebeneinander: die eine mit Arbeitsvertrag, die andere mietet ihren Stuhl und ist selbstständig. Für die Kundin sieht das gleich aus. Für dich als Inhaberin und für deine Software sind es zwei verschiedene Welten — vier Fragen zeigen, wo.
Eins vorweg, damit es nicht untergeht: Ob eine Kollegin wirklich selbstständig ist, entscheidet weder der Mietvertrag noch irgendein Programm. Das ist eine Frage der tatsächlichen Zusammenarbeit, und verbindlich beantwortet sie auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung Bund. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung; sie beschreibt, was eine Software tun kann, damit eure Abläufe zu dem passen, was ihr vereinbart habt.2
Zwei Modelle unter einem Dach
Bei der Anstellung gibt der Salon den Rahmen vor: Arbeitszeiten, Preise, welche Leistungen angeboten werden. Das Gesetz nennt als Anhaltspunkte die Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation. Die Kundinnen sind Kundinnen des Salons, das Geld geht an den Salon, und die Kollegin bekommt ein Fixum, eine Umsatzbeteiligung oder beides.1
Bei der Stuhlmiete ist es umgekehrt gedacht: Die Mieterin zahlt dir für den Platz und arbeitet auf eigene Rechnung, mit eigenen Kundinnen, eigenen Preisen und eigenem Geld. In der Praxis verschwimmt das schnell — sie nimmt Anrufe für den Salon an, am Samstag springen alle füreinander ein. Eine Software kann diese Grauzone nicht auflösen. Sie kann aber dafür sorgen, dass ihre Spuren — Kalender, Zahlungen, Abrechnungen — zu eurem Modell passen statt ihm zu widersprechen.
Vier Fragen, an denen sich der Unterschied zeigt
Wohin fließt das Geld der Kundin?
Worum es geht: Bei einer Angestellten ist die Antwort einfach: Anzahlungen, Online-Zahlungen und Ausfallgebühren landen beim Salon. Bei einer Mieterin sollte ihr Geld gar nicht erst bei dir ankommen. Läuft alles über dein Konto und du überweist am Monatsende weiter, wird beider Buchhaltung schwerer, und die vereinbarte Trennung verwischt.
Was die Software dafür tut: In Slotora legst du für jede Person fest, ob sie angestellt ist oder selbstständig bei dir arbeitet. Zahlt die Kundin einer Mieterin online mit Karte, geht das Geld direkt auf das eigene Stripe-Konto der Mieterin — es wird weder für sie verwahrt noch weitergeleitet.
Wem gehören die Kundinnen?
Worum es geht: Bei der Anstellung gehört die Kundenkartei dem Salon. Eine Mieterin bringt ihre Kundinnen meist mit und nimmt sie wieder mit, wenn sie geht. Das ist auch eine Frage des Datenschutzes: Wer für die Daten welcher Kundin verantwortlich ist, gehört in euren Mietvertrag und sollte zu dem passen, was die Kundin beim Buchen liest.
Was die Software dafür tut: Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Kundinnen lassen sich vor dem Team verbergen, sodass eine Kollegin ihre Termine sieht, aber keine Kontaktliste abschreiben kann. Ein Verlauf hält fest, wer welchen Termin angelegt, verschoben oder abgesagt hat. Und wenn jemand geht, lädst du Kundinnen, Leistungen und Termine als Tabelle herunter.
Wer bestimmt Zeiten und Preise?
Worum es geht: Eine Angestellte arbeitet zu den Zeiten, die ihr vereinbart habt; eine Mieterin legt ihre Zeiten selbst fest. Was sie anbietet und was es kostet, sollte ebenfalls sie entscheiden und nicht du — auch das gehört zum Bild einer selbstständigen Arbeit.
Was die Software dafür tut: Jede Person hat ihre eigene Spalte und ihre eigenen Arbeitszeiten, auf Wunsch getrennt für gerade und ungerade Wochen. Gib der Mieterin einen eigenen Zugang, damit sie ihre Woche selbst pflegt. Die Leistungsliste gilt für das ganze Salonkonto, aber zu jeder Leistung lässt sich für einzelne Personen ein eigener Preis hinterlegen; ein Termin bei der Mieterin wird dann mit ihrem Preis gebucht.
Was zählt am Monatsende?
Worum es geht: Für Angestellte braucht dein Steuerbüro eine Zahl für die Lohnabrechnung. Bei der Mieterin zählt für dich nur die Miete — ihre Einnahmen gehören ihr.
Was die Software dafür tut: Slotora baut für jede angestellte Person eine Monatsabrechnung aus den tatsächlichen Terminen und Zahlungen: Fixum, Provisionssatz, auf Wunsch erst ab einem Umsatz, und ein eigener Satz für verkaufte Produkte. Die Mieterin taucht darin nicht auf. Für sie trägst du im Mietbuch ein, welche Miete für welchen Zeitraum vereinbart ist und was davon bezahlt ist. Eingezogen wird die Miete nicht über Slotora, und Lohnsteuer, Sozialabgaben und Überweisungen bleiben bei deinem Steuerbüro.
Und am Tresen? Für Salons in Deutschland und Österreich nimmt Slotora dort überhaupt kein Geld auf, weder bar noch mit Karte, weil wir keine zertifizierte TSE haben. Jede von euch braucht für das, was vor Ort bezahlt wird, ihre eigene Kasse oder Aufzeichnung — wie die aussehen muss, klärt jede mit ihrer Steuerberatung.3
Was du mit deiner Steuerberatung besprechen solltest
- Passt unser Mietvertrag zu dem, wie wir tatsächlich zusammenarbeiten?
- Braucht die Mieterin eine eigene Kasse, und wie zeichnet sie ihre Bareinnahmen auf?
- Wie wird die Miete bei mir verbucht, und mit oder ohne Umsatzsteuer?
- Wer ist für die Daten welcher Kundinnen verantwortlich, und was steht dazu in den Datenschutzhinweisen?
- Wie kommen die Zahlen der Angestellten jeden Monat ohne Abtippen ins Lohnbüro?
Die vier Antworten in vier Zeilen
- Das Geld einer Mieterin gehört auf ihr eigenes Konto, nicht über deins.
- Ihre Zeiten und Preise pflegt sie selbst, mit eigenem Zugang.
- Angestellte bekommen eine nachvollziehbare Monatsabrechnung, Mieterinnen einen Eintrag im Mietbuch.
- Ob die Selbstständigkeit trägt, sagt dir keine Software, sondern im Zweifel die Rentenversicherung.
Fragen zu Stuhlmiete und Anstellung
Kann eine Stuhlmieterin in derselben Software arbeiten wie meine Angestellten?
Ja. In Slotora hat sie ihre eigene Spalte und ihren eigenen Zugang, und ihre Online-Zahlungen gehen auf ihr eigenes Stripe-Konto statt auf das des Salons.
Taucht die Mieterin in der Provisionsabrechnung auf?
Nein. Die Monatsabrechnung gilt nur für Angestellte. Für die Mieterin führst du im Mietbuch, welche Miete vereinbart und was davon bezahlt ist.
Zieht Slotora die Stuhlmiete ein?
Nein. Slotora hält fest, was vereinbart und was bezahlt ist; die Zahlung selbst läuft zwischen dir und der Mieterin.
Entscheidet die Software, ob meine Mieterin selbstständig ist?
Nein. Das hängt davon ab, wie ihr tatsächlich zusammenarbeitet, und verbindlich klärt es auf Antrag die Deutsche Rentenversicherung Bund. Eine Software kann nur dafür sorgen, dass Geld und Zeiten getrennt erfasst sind.
Quellen und Stand
Die drei Paragrafen stehen im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de. Die Beschreibung der Software stammt aus dem Programm selbst, Stand 11. Oktober 2026; eine Beratung ersetzt das alles nicht.
- § 7 SGB IV — Beschäftigung — https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html · abgerufen am
- § 7a SGB IV — Feststellung des Erwerbsstatus — https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html · abgerufen am
- § 146a AO — elektronische Aufzeichnungssysteme — https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146a.html · abgerufen am
