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Newsletter in Deutschland und Österreich: Double-Opt-in

Warum Werbe-E-Mails an deine Kundinnen in Deutschland und Österreich eine bestätigte Einwilligung brauchen und wie Slotora sie für dich einholt.

In Deutschland und Österreich darfst du deinen Kundinnen Werbung per E-Mail grundsätzlich nur schicken, wenn sie eingewilligt haben – und nachweisen lässt sich das mit einem Double-Opt-in: Die Kundin meldet sich an und bestätigt das noch einmal über einen Link in einer E-Mail. Slotora holt diese Einwilligung für Salons in beiden Ländern ein und schreibt nur an, wer bestätigt hat.

Was als Werbung zählt

  • Newsletter und Kampagnen unter „Newsletter & Beiträge“
  • Geburtstagsgrüße und Nachrichten an Kundinnen, die länger nicht da waren
  • die Erinnerung, wieder einen Termin zu buchen
  • das Angebot eines frei gewordenen Termins
  • die Bitte um eine Bewertung nach dem Besuch

Keine Werbung und deshalb nicht betroffen sind Buchungsbestätigung, Terminerinnerung, Nachrichten über Änderungen und Absagen sowie die Nachricht an eine Kundin, die sich selbst auf deine Warteliste gesetzt hat.

Wie deine Kundin einwilligt

  • Beim Buchen sieht sie ein Kästchen, das nicht vorangekreuzt ist: „Ja, ich möchte den Newsletter von …“ mit deinem Salonnamen.
  • Danach bekommt sie eine E-Mail mit dem Knopf „Anmeldung bestätigen“. Erst dieser Klick macht die Einwilligung gültig; ohne ihn bekommt sie nichts.
  • In ihrem Kundenbereich kann sie den Newsletter unter „Newsletter“ jederzeit mit „Bestellen“ anfordern.
  • Jede Werbe-E-Mail enthält einen Link zum Abmelden und den Hinweis, dass sie jederzeit widersprechen kann.

Deutschland: die Ausnahme für deine Kundinnen

In Deutschland erlaubt § 7 Abs. 3 UWG Werbung für deine eigenen ähnlichen Leistungen auch ohne Einwilligung – an Kundinnen, deren E-Mail-Adresse du bei einer Buchung bekommen hast, wenn sie schon dabei und dann in jeder E-Mail auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden. Slotora zeigt diesen Hinweis auf dem Buchungsformular und in jeder Werbe-E-Mail. Für die Bitte um eine Bewertung nutzt Slotora diese Ausnahme nicht, dafür braucht es die Einwilligung. In Österreich gibt es diese Abkürzung bei Slotora nicht: Dort geht Werbung nur nach einem bestätigten Double-Opt-in.

Und per SMS?

Werbung per SMS schickt Slotora an Kundinnen eines Salons in Deutschland oder Österreich überhaupt nicht – auch nicht nach einer Einwilligung, denn das Double-Opt-in bestätigt eine E-Mail-Adresse, keine Handynummer.

Was du auf dem Bildschirm siehst

Die Empfängerzahl einer Kampagne zählt nur Kundinnen, an die die E-Mail auch gehen darf; wer nicht eingewilligt hat, wird weder angeschrieben noch mitgezählt. Neue Salons in Deutschland und Österreich starten mit ausgeschalteten Automatisierungen für Bewertungsanfragen, Nachbuchen, Rückholen, Geburtstag und das Füllen freier Termine. Du kannst sie einschalten – die Regel, wer angeschrieben werden darf, gilt trotzdem.

Kundinnen, die du schon hast

Kundinnen aus deinem Import oder aus früheren Buchungen haben in Slotora noch keine bestätigte Einwilligung. Sie können den Newsletter bei ihrer nächsten Buchung oder in ihrem Kundenbereich bestellen.

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