Preise kalkulieren als Nageldesignerin: dein Preis, von unten nach oben gerechnet
„Was nehmt ihr eigentlich für ein Neuset?“ – diese Frage steht jede Woche in irgendeiner Nageldesign-Gruppe, und die Antworten gehen weit auseinander. Das Problem ist nicht, dass die Zahlen verschieden sind. Das Problem ist, dass keine davon deine ist. Die Kollegin mit dem niedrigen Preis arbeitet vielleicht zu Hause und zahlt keine Miete, oder sie ist über jemand anderen versichert. Ihr Preis erzählt dir etwas über ihr Leben, nicht über deine Kosten.
Dieser Text geht den anderen Weg: Du rechnest deinen Preis von unten nach oben – aus dem, was dein Studio im Jahr kostet, aus den Stunden, die du wirklich verkaufen kannst, und aus dem Material, das in jeder Behandlung steckt. Erst ganz am Ende schaust du auf den Markt. Alle Zahlen unten sind ein Rechenbeispiel mit runden Werten. Sie sind kein Durchschnitt und keine Empfehlung – setz deine eigenen ein.
Schritt 1: Was dein Studio im Jahr kostet
Schreib alles auf, was auch dann anfällt, wenn niemand bei dir am Tisch sitzt. Am einfachsten nimmst du die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate und gehst sie Zeile für Zeile durch.
- Miete und Nebenkosten – anteilig, wenn du in einem Raum deiner Wohnung arbeitest
- Strom, Internet, Telefon
- Versicherungen, zum Beispiel deine Betriebshaftpflicht
- Steuerberatung und Buchhaltung
- Software, Website, Werbung
- Weiterbildung: Kurse, Messen, Fachliteratur
- Rücklagen für Geräte – Lampe, Fräser, Absaugung und Möbel halten nicht ewig
- Kleinmaterial, das sich keiner einzelnen Behandlung zuordnen lässt
Im Rechenbeispiel kommen so 9.600 Euro im Jahr zusammen, also 800 Euro im Monat.
Schritt 2: Was am Ende für dich übrig bleiben muss
Das ist der Posten, den viele vergessen oder kleinrechnen. Als Selbstständige zahlst du deine Kranken- und Pflegeversicherung selbst, und für deine Altersvorsorge sorgt niemand außer dir. Frag bei deiner Krankenkasse nach, welcher Beitrag für dich gilt, und plane die Vorsorge als festen Betrag ein – nicht als das, was am Jahresende zufällig übrig ist.
Im Beispiel sollen vor Einkommensteuer 30.000 Euro Gewinn im Jahr stehen, aus denen Versicherung, Vorsorge und Leben bezahlt werden. Wie viel davon nach der Steuer bleibt, hängt von deiner persönlichen Lage ab. Das rechnet dir deine Steuerberatung aus, nicht dieser Text.
Schritt 3: Wie viele Stunden du wirklich verkaufen kannst
Hier passiert der teuerste Rechenfehler. Ein Jahr hat 52 Wochen, aber du arbeitest nicht 52 Wochen: Urlaub, Feiertage, Krankheit und Fortbildungen gehen ab. Und von jeder Arbeitswoche ist nur ein Teil bezahlte Zeit am Tisch. Desinfizieren und Aufräumen zwischen zwei Kundinnen, Einkauf, Buchhaltung, Fotos für Instagram, Nachrichten beantworten – das alles ist Arbeit, die niemand bucht.
Im Beispiel: 46 Arbeitswochen mit je 25 Stunden, in denen wirklich eine Kundin vor dir sitzt. Das sind 1.150 verkaufbare Stunden im Jahr. Wenn dir 25 Stunden wenig vorkommen, zähl eine Woche lang ehrlich mit, wie viele deiner Stunden tatsächlich gebucht waren – und rechne mit der gezählten Zahl, nicht mit der, die du dir wünschst.
Schritt 4: Dein Stundensatz
Jetzt teilst du Kosten und Gewinn durch die verkaufbaren Stunden: (9.600 € + 30.000 €) ÷ 1.150 Stunden = 34,43 € pro Stunde. Das ist der Betrag, den jede gebuchte Stunde einbringen muss, bevor auch nur ein Tropfen Gel bezahlt ist.
Die Rechnung zeigt dir auch, wo deine Hebel liegen. Senkst du die Fixkosten um 100 Euro im Monat, sinkt der Stundensatz um gut einen Euro. Verkaufst du zwei Stunden mehr pro Woche, sinkt er um gut 2,50 Euro. In diesem Beispiel bringt die besser gefüllte Woche also mehr als jede Sparmaßnahme.
Schritt 5: Material pro Behandlung
Material rechnest du nicht in den Stundensatz, sondern pro Behandlung, weil ein Neuset mehr verbraucht als ein Lackieren. Nimm ein Gebinde Gel und zähl, für wie viele Sets es reicht, statt zu schätzen. Dazu kommen Einwegfeilen, Tips oder Schablonen, Tücher, Handschuhe und Desinfektion.
Im Beispiel kostet ein Neuset 4,50 Euro Material und dauert zwei Stunden. Der Preis vor Umsatzsteuer ist dann 2 × 34,43 € + 4,50 € = 73,36 €. Ein Auffüllen von anderthalb Stunden mit 3 Euro Material kommt auf 1,5 × 34,43 € + 3 € = 54,65 €.
Schritt 6: Die Umsatzsteuer – mit drin oder obendrauf?
Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG berechnest du keine Umsatzsteuer. Das geht, solange dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann ist dein kalkulierter Preis auch dein Endpreis.
Schau dabei auf dein eigenes Beispiel: Wer so rechnet wie oben, plant mehr als 39.600 Euro Umsatz im Jahr und liegt damit über der Grenze von 25.000 Euro. Im Folgejahr ist die Kleinunternehmerregelung dann vorbei, und auf jeden Preis kommen 19 Prozent Umsatzsteuer: Aus 73,36 € werden 87,30 €. Wer das erst merkt, wenn es so weit ist, zahlt die Steuer aus dem eigenen Gewinn – oder muss alle Preise auf einmal erhöhen. Plan es lieber von Anfang an ein und klär mit deiner Steuerberatung, ab wann es dich betrifft.
Arbeitest du in Österreich, gilt eine andere Grenze: Kleinunternehmerin bist du dort, solange dein Umsatz 55.000 Euro im vorangegangenen Jahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht übersteigt (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994). Der Normalsteuersatz liegt in Österreich bei 20 Prozent.
Schritt 7: Erst jetzt der Blick auf den Markt
Jetzt darfst du schauen, was andere in deiner Stadt nehmen. Liegt dein Ergebnis deutlich darüber, heißt das nicht automatisch „zu teuer“. Es heißt: Deine Kosten sind höher, deine verkaufbaren Stunden weniger oder deine Behandlung länger als bei den anderen – und an genau einer dieser drei Stellen lohnt sich der genaue Blick. Liegt dein Ergebnis darunter, hast du keinen Grund, billiger zu sein als nötig.
Nach unten gibt es eine Grenze: Ein Preis unter deinem kalkulierten Satz ist kein Angebot, sondern ein Zuschuss, den du deinen Kundinnen aus der eigenen Tasche zahlst.
Preise zeigen: immer der Endpreis
Wenn du Verbraucherinnen Leistungen anbietest oder mit Preisen wirbst, nennst du Gesamtpreise – also einschließlich Umsatzsteuer, falls du sie berechnest (§ 3 Abs. 1 PAngV). Für deine wesentlichen Leistungen gehört außerdem ein Preisverzeichnis in deine Geschäftsräume (§ 12 PAngV). Das gilt für die Preisliste an der Wand genauso wie für den Beitrag mit dem Herbstangebot.
Preise erhöhen, ohne dass es zum Drama wird
- Kündige die Erhöhung mit Datum an, ein paar Wochen vorher – im Studio, auf deiner Buchungsseite und in deinem Profil.
- Termine, die schon gebucht sind, behalten den alten Preis. Das kostet dich wenig und erspart dir jede Diskussion.
- Erklär die Erhöhung in einem Satz, nicht in einem Brief. Dass Material und Miete teurer geworden sind, wissen deine Kundinnen.
- Rechne einmal im Jahr neu. Wer jedes Jahr ein wenig anpasst, muss nie auf einmal viel erhöhen.
Und Slotora?
Slotora gibt es in Deutschland und Österreich noch nicht – wir betreiben unser Buchungssystem in Großbritannien, Irland, Ungarn, Polen und Rumänien. Dort hat jede Behandlung ihren eigenen Preis und ihre eigene Dauer, und beides sieht die Kundin auf der Buchungsseite, bevor sie bucht. Die Buchung selbst kostet die Studios nichts, und ein Abo gibt es nicht. Die Rechnung oben brauchst du trotzdem: Kein System nimmt sie dir ab. Wo dein Buchungslink auf Instagram hingehört · Buchungssystem fürs Nagelstudio · Nageltrends im Herbst 2026: was sie an Zeit kosten und wie du sie bepreist
Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026: § 19 UStG (Kleinunternehmer) sowie § 3 und § 12 der Preisangabenverordnung, jeweils im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de; § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 für Österreich. Die Rechenwerte sind ein Beispiel, keine Erhebung.
