Stornobedingungen für dein Studio: eine Vorlage und die Regeln, an denen sie hängt
Fast jedes Studio hat irgendwann einen Satz wie „Bei Absage unter 24 Stunden berechnen wir 100 %“ auf der Website oder im Instagram-Profil stehen. Der Satz ist verständlich, aber er ist oft das, was im Streitfall nicht trägt. Eine Absageregel, die du auf deiner Buchungsseite zeigst, ist rechtlich in aller Regel eine Allgemeine Geschäftsbedingung, und für die gelten im Verhältnis zu Verbraucherinnen strenge Vorgaben. Dieser Beitrag gibt dir eine Vorlage zum Anpassen und erklärt, warum jeder Satz darin steht.
Vorweg, ganz deutlich: Das hier ist keine Rechtsberatung. Es sind die Gesetzestexte im Wortlaut und eine Vorlage, die du von einer Anwältin für dein Studio prüfen lassen solltest, bevor du sie verwendest. Für Österreich gelten eigene Regeln; dazu ein Absatz am Ende.
Was § 309 BGB in deine Absageregel hineinliest
§ 309 BGB zählt Klauseln auf, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, auch wenn eine Abweichung vom Gesetz sonst erlaubt wäre. Für Absageregeln sind zwei Nummern wichtig. Nummer 5 betrifft pauschalen Schadensersatz: Eine Pauschale ist unwirksam, wenn sie den Schaden übersteigt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten ist, oder wenn der Kundin nicht ausdrücklich der Nachweis erlaubt wird, dass gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Nummer 6 betrifft Vertragsstrafen: Eine Bestimmung, nach der die Kundin eine Vertragsstrafe zahlen soll, wenn sie die Leistung nicht oder verspätet abnimmt oder sich vom Vertrag löst, ist in AGB unwirksam. Eine Regel, die sich wie eine Strafe liest („bei Nichterscheinen wird eine Strafgebühr fällig“), ist deshalb schon vom Wortlaut her gefährlich. Ein Ausfallbetrag soll einen Schaden ausgleichen und nicht bestrafen.
Und was dein Schaden eigentlich ist
Wenn eine Kundin nicht kommt, verlierst du die Vergütung für die freigehaltene Zeit. § 615 BGB regelt für Dienstverträge, dass bei Annahmeverzug die vereinbarte Vergütung verlangt werden kann, man sich aber anrechnen lassen muss, was man erspart oder durch anderweitige Verwendung der Zeit erwirbt. Übersetzt in deinen Alltag: Material, das du nicht verbraucht hast, und eine Kundin, die du kurzfristig in die Lücke setzen konntest, mindern deinen Schaden. Ob deine Behandlung rechtlich ein Dienst- oder ein Werkvertrag ist, kann im Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen sein – auch das ist eine Frage für die Anwältin.
Daraus folgt eine schlichte Regel für die Höhe: Je höher der pauschale Betrag im Verhältnis zum Preis, desto eher übersteigt er den gewöhnlich zu erwartenden Schaden. Ein gestaffelter Betrag, der mit der Nähe zum Termin steigt, bildet dagegen ab, dass eine frühe Absage sich meist noch nachbesetzen lässt und eine späte nicht.
Die Vorlage
Ersetze die Werte in eckigen Klammern durch deine eigenen und lass das Ganze prüfen. Die Vorlage spricht die Kundin mit du an, weil dein Studio sie so anspricht; in einem förmlichen Vertragsdokument kannst du die Kundin auch siezen.
- Absage bis [48] Stunden vor dem Termin: kostenlos. Du kannst über den Link in deiner Bestätigung absagen oder umbuchen.
- Absage zwischen [48] und [24] Stunden vor dem Termin: Wir berechnen einen Ausfallbetrag von [25] % des Behandlungspreises.
- Absage später als [24] Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: Wir berechnen einen Ausfallbetrag von [50] % des Behandlungspreises.
- Dir bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als der Ausfallbetrag entstanden ist.
- Können wir den Termin kurzfristig anderweitig vergeben, berechnen wir keinen Ausfallbetrag.
Zwei Sätze in dieser Liste sind keine Höflichkeit, sondern tragen die Regel: der ausdrückliche Hinweis auf den Nachweis eines geringeren Schadens, den § 309 Nr. 5 b BGB verlangt, und der Verzicht, wenn du den Platz neu vergeben konntest, der den Gedanken aus § 615 Satz 2 BGB aufnimmt. Die Prozentsätze in den Klammern sind Platzhalter und keine Empfehlung.
Wo die Regel stehen muss, damit sie gilt
Nach § 305 Abs. 2 BGB werden AGB nur Teil des Vertrags, wenn du bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sie hinweist, die Kundin in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann und sie mit ihrer Geltung einverstanden ist. Für dein Studio heißt das: Die Absageregel steht auf der Buchungsseite, sichtbar vor dem Buchen-Knopf, und noch einmal in der Bestätigung. Ein Aushang am Empfang oder ein Satz im Instagram-Profil reicht für eine Online-Buchung nicht, weil die Kundin ihn beim Buchen nicht sieht.
- Eine Regel für alle, nicht je nach Laune. Ausnahmen sind deine Kulanz, keine zweite Regel.
- Klare Fristen in Stunden, nicht „kurzfristig“ oder „rechtzeitig“.
- Ein Weg zum Absagen, der rund um die Uhr funktioniert: ein Link, keine Telefonnummer, die nach 18 Uhr niemand abnimmt.
- Keine Wörter wie „Strafe“ oder „Strafgebühr“. Es geht um einen Ausfallbetrag.
Anzahlung oder Ausfallbetrag?
Mit einer Anzahlung liegt das Geld schon bei dir, bevor etwas schiefgeht; mit einem Ausfallbetrag musst du es erst einfordern, entweder von einer hinterlegten Karte oder per Rechnung. Für lange und teure Behandlungen ist die Anzahlung der ruhigere Weg. Wie du dich auch entscheidest: Die Absageregel muss zu dem passen, was du tatsächlich tust. Anzahlung und Ausfallbetrag, online
Österreich
In Österreich regelt § 1168 ABGB das Entgelt, wenn ein Werk aus Gründen auf Seiten der Bestellerin unterbleibt. § 27a KSchG ergänzt für Verbraucherinnen: Wer trotzdem das vereinbarte Entgelt verlangt, muss ihr die Gründe mitteilen, warum er dadurch weder etwas erspart noch anderweitig erworben hat. Die Vorlage oben ist für Deutschland geschrieben; für ein Studio in Österreich gehört sie vor der Verwendung zu einer österreichischen Anwältin.
Und Slotora?
Slotora gibt es in Deutschland und Österreich noch nicht. Für Studios dort zeigt die Buchungsseite deine Absageregel vor dem Buchen, und jede Bestätigung enthält den Link zum Absagen und Umbuchen. Anzahlungen gehen auf dein eigenes Stripe-Konto. In Österreich wird das volle Entgelt nie automatisch abgebucht, denn die Gründe, die § 27a KSchG verlangt, kann nur das Studio selbst nennen. Die Absageregel einzurichten kostet nichts, ein Abo gibt es nicht. No-Shows im Studio reduzieren · Terminbuchung für Wimpernverlängerung
Quellen, abgerufen am 7. Oktober 2026: § 305 Abs. 2, § 309 Nr. 5 und Nr. 6 sowie § 615 BGB im Wortlaut (gesetze-im-internet.de); § 1168 ABGB und § 27a KSchG (jusline.at). Keine Rechtsberatung; die Vorlage ist ein Ausgangspunkt für deine Anwältin, kein fertiger Vertragstext.
